Mediationsverfahren

LIMBERGER + DILGER

Mediationsverfahren

Phase 1: Erstgespräch

Klärung der Erwartungen an das Mediationsverfahren

Rechtlicher Status quo: Sind gerichtliche Verfahren anhängig?

Erklärung der 5 Mediationsphasen

Klärung der Mediationsprinzipien

Arbeitsbündnis: Zeitplan, Kosten

Phase 2: Erarbeitung der Themen

Themen und Subthemen

Priorisierung der Themen

Bestandsaufnahme: Klärung der Sachverhalte

Phase 3: Die einzelnen Themen

Von der Positionsebene zur Interessens- und Bedürfnisebene: Welche Interessen und Bedürfnisse hat jede Konfliktpartei? Welche Werte, Hoffnungen und Befürchtungen sind zu beachten?

Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen und der Interessen sowie Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei

Phase 4: Problemlösung & Einigung

Lösungsmöglichkeiten sammeln: ohne Bewertung

Bewertung und Auswahl

Phase 5: Rechtliche Gestaltung

Rechtsberatung durch parteilich beratenden Anwalt (vgl. Mediationsgesetz): Der Mediator (ausgenommen sind Mediatoren, die als Rechtsanwälte zugelassen ist) ist nicht berechtigt, einen Vertragsentwurf zu formulieren. Mit einem Memorandum geht jede Konfliktpartei zu ihrem jeweiligen Anwalt.

Umsetzung: Überprüfung und Nachverhandlung; neue Informationen aus der jeweiligen Rechtsberatung können zur Überarbeitung bestimmter Themen führen; Vertragsabfassung mit eventueller notarieller Beurkundung

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