Klärung der Erwartungen an das Mediationsverfahren
Rechtlicher Status quo: Sind gerichtliche Verfahren anhängig?
Erklärung der 5 Mediationsphasen
Klärung der Mediationsprinzipien
Arbeitsbündnis: Zeitplan, Kosten
LIMBERGER + DILGER
Klärung der Erwartungen an das Mediationsverfahren
Rechtlicher Status quo: Sind gerichtliche Verfahren anhängig?
Erklärung der 5 Mediationsphasen
Klärung der Mediationsprinzipien
Arbeitsbündnis: Zeitplan, Kosten
Themen und Subthemen
Priorisierung der Themen
Bestandsaufnahme: Klärung der Sachverhalte
Von der Positionsebene zur Interessens- und Bedürfnisebene: Welche Interessen und Bedürfnisse hat jede Konfliktpartei? Welche Werte, Hoffnungen und Befürchtungen sind zu beachten?
Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen und der Interessen sowie Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei
Lösungsmöglichkeiten sammeln: ohne Bewertung
Bewertung und Auswahl
Rechtsberatung durch parteilich beratenden Anwalt (vgl. Mediationsgesetz): Der Mediator (ausgenommen sind Mediatoren, die als Rechtsanwälte zugelassen ist) ist nicht berechtigt, einen Vertragsentwurf zu formulieren. Mit einem Memorandum geht jede Konfliktpartei zu ihrem jeweiligen Anwalt.
Umsetzung: Überprüfung und Nachverhandlung; neue Informationen aus der jeweiligen Rechtsberatung können zur Überarbeitung bestimmter Themen führen; Vertragsabfassung mit eventueller notarieller Beurkundung