Die Teilnahme ist eine persönliche und freie Entscheidung. Die Mediation kann jederzeit von den Mediaten beendet werden. Der Mediator kann nur mit einem triftigen Grund die Mediation beenden.
LIMBERGER+DILGER
Mediationsprinzipien
Freiwilligkeit
Offenlegung
Offenlegung aller entscheidungserheblichen Fakten. Alle Konfliktparteien informieren und werden über relevante Fakten informiert (z.B. Vermögensverhältnisse, Zukunftspläne...).
Allparteilichkeit
Der Mediator hat Verständnis für alle Konfliktparteien aus ihrer jeweiligen Perspektive. Der Mediator wird von allen Konfliktparteien beauftragt.
Schweigepflicht
Das Mediationsgesetz verpflichtet zur Verschwiegenheit. Daraus folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mediatoren in der ZPO (Zivilprozessordnung) und alle auf sie verweisenden Verfahrensordnungen.
Eigenverantwortung
Fähigkeit, die eigenen Interessen während des gesamten Verfahrens vertreten zu können (Augenhöhe aller Konfliktparteien). Hinzu kommt die eigenverantwortliche Erarbeitung einer Lösung: Der Mediator entscheidet nicht für Sie, berät Sie nicht und bietet keine therapeutische Hilfestellung.
Rechtliche Beratung
Die Konfliktparteien lassen sich spätestens vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung parteilich rechtlich beraten. Der Mediator darf Sie nicht rechtlich beraten, eine Vereinbarung formulieren oder für Sie Gutachten erstellen. In der Mediation wird ein Memorandum erstellt, das alle Konfliktparteien mit ihren Anwälten rechtlich abklären. Der Notar und die Anwälte setzen die rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Memorandums um.