E-Mail-Bewerbung – oder klassisch?
Die modernen Formen der Kommunikation haben viele Vorteile gebracht – auch die Möglichkeit, sich per E-Mail und damit schnell zu bewerben. Aber wird das auch akzeptiert?
Zunächst einige generelle Anmerkungen:
Online-Bewerbungen sind heute üblich und weitgehend akzeptiert. Sie haben den Vorteil, dass der Empfänger – häufig die Personalabteilung im Unternehmen – sie ohne umständliches Kopieren an die Fachabteilung weiterleiten kann. Sie eignen sich besonders gut für einen Erstkontakt oder eine Kurzbewerbung, vielleicht mit dem Hinweis, dass man bei Bedarf gerne eine komplette Bewerbungsmappe nachreicht. Zu einer guten Online-Bewerbung gehören, wie im klassischen Falle auch, ein gutes, aussagefähiges Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis des letzten Bildungsabschlusses und vielleicht die wichtigsten Arbeitszeugnisse. Ersparen Sie dem Adressaten unzählige Seminar-Teilnahme-Zertifikate. Sollte der Empfänger die Bewerbung ausdrucken wollen und seinen Drucker damit für 20 Minuten blockieren, ist die Grenze des Zumutbaren überschritten. Ihre verwendete Absender-E-Mail-Adresse sollte seriös wirken und möglichst Ihren Namen enthalten, leider haben sich manche mit besonders „kreativen“ Begriffen registrieren lassen. Es macht sich nicht gut, wenn Sie Ihre Firmen-E-Mail-Adresse verwenden (genau so wenig, wenn Sie eine Bewerbungsmappe versenden, die mit der Firmen-Frankiermaschine frankiert wurde). Verwenden Sie die gleiche Sprache wie in einer normalen Bewerbung, E-Mail-Kürzel, Sonderzeichen oder Smileys gehören nicht dazu.
Beziehen Sie sich auf ein Stellenangebot oder bewerben Sie sich spontan („blind“)?
Bei der Bewerbung auf ein konkretes Stellenangebot sollte man zunächst herausfinden, ob das Unternehmen Online-Bewerbungen zulässt. Falls die Ausschreibung dazu nichts sagt, jedoch eine E-Mail-Adresse angegeben ist, empfiehlt sich die oben genannte Kurzbewerbung. Versuchen Sie, den Bearbeiter herauszufinden und schicken Sie Ihre Bewerbung an diesen mit Nennung seines Namens. Eine Todsünde ist ein falscher Name, vielleicht entstanden durch Kopieren einer alten Bewerbung! Sagen Sie klar, auf welche Stelle Sie sich bewerben, nennen Sie angegebene Kennziffern. Gehen Sie auf die Anforderungen oder Fragen im Ausschreibungstext ein. Stellen Sie sicher, dass genannte Anhänge auch mitgeschickt werden.
Was ist bei einer Initiativ-Bewerbung anders? Vermeiden Sie „Rundmails“, das heißt solche, die erkennbar an mehrere (viele?) Firmen gehen. Sie müssen sich die Mühe machen, für jede Spontanbewerbung eine eigene E-Mail zu schicken. Wenn in der CC-Zeile eine Reihe anderer Firmen auftauchen, erwecken Sie den Verdacht, dass Sie sich wahllos bewerben, dass Sie nicht an einer Stelle gerade in diesem Unternehmen interessiert sind. Versuchen Sie auch hier, einen Verantwortlichen in der Personalabteilung zu identifizieren, an den die Bewerbung geht, vielleicht können Sie dies vorab telefonisch herausfinden. Sagen Sie deutlich, welche Aufgaben Sie übernehmen oder in welchem Bereich Sie arbeiten wollen und was Sie besonders dafür qualifiziert. Bedenken Sie bitte: Ihre Zuschrift muss auch ohne konkreten Bezug zu einer offenen Stelle einen individuellen Charakter haben, beim Empfänger muss das Gefühl entstehen, dass Sie gerade bei ihm gerne arbeiten möchten.
In diesem Zusammenhang eine Anmerkung: Die meisten Firmen zeigen Ihre offenen Stellen heute im Internet. Erstellen Sie, wenn Sie auf der Suche sind, eine Zielfirmenliste (Wunsch-Arbeitgeber) mit entsprechenden Online-Adressen und besuchen Sie die Homepages regelmäßig. Sollte eine interessante Stelle auftauchen, kann man sich auf ein konkretes Angebot bewerben, die Chance, berücksichtigt zu werden, ist in so einem Fall sicherlich größer. Unternehmen besetzen im Normalfall nur offene Stellen, schaffen jedoch selten solche, nur weil Ihre Initiativbewerbung interessant erscheint. Und die Verwaltung von Spontanbewerbungen ist nicht in jeder Firma optimal.
Fazit: Online-Bewerbungen sind gängige Praxis. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, ob das Unternehmen sie akzeptiert. Und beschränken Sie sich im Umfang auf das sinnvolle und notwendige!
Alfred Speth
Geschäftsführender Gesellschafter
