01.09.2007

Die Gehaltsfrage in der Bewerbung

Wir werden immer wieder gefragt, ob man in einer Bewerbung sein Ist-Gehalt oder seinen Gehaltswunsch nennen soll. Sicherlich keine ganz einfache Frage, sie beschäftigt offenbar viele Stellensuchende.

Versetzen Sie sich in die Lage dessen, der eine Stelle zu besetzen hat. Vielfach wird eine Anzeige geschaltet, in der u.a. nach der Gehaltsvorstellung gefragt wird. Man möchte damit herausfinden, ob der Bewerber in das bestehende Gehaltsgefüge passt bzw. eine Vorstellung hat, die der Arbeitgeber akzeptieren kann. Es kommen Zuschriften, in denen diese Frage beantwortet wird, jedoch auch solche, in denen Sätze wie „über das Gehalt können wir uns gerne bei einem Vorstellungsgespräch unterhalten“, zu finden sind. Der Personalentscheider trifft eine Vorauswahl, übrig bleiben die Unterlagen, in denen seine Frage nach dem Gehalt nicht beantwortet wurden. Er kann nun keinen direkten Vergleich anstellen. Das Ergebnis: Sind Zuschriften dabei, bei denen die Gehaltsfrage beantwortet wurde und bei denen die Qualifikation stimmt, wird er die übrigen zur Seite legen, vielleicht gleich absagen. Nur dann, wenn die fachlichen Anforderungen bei den „kompletten“ Unterlagen nicht zufriedenstellend sind, wird er zum Telefon greifen und diejenigen anrufen, deren Qualifikation stimmt, er jedoch die Übereinstimmung mit dem bestehenden Gehaltsgefüge nicht einschätzen kann. Dies bedeutet lästige Mehrarbeit.

Damit ist wohl die Frage, ob solche Angaben gemacht werden sollen, beantwortet. Wenn nach dem Gehaltswunsch gefragt wird, sollte man dazu etwas sagen! 

Es ist auch nicht empfehlenswert, beim Ist-Gehalt zu mogeln, um beim Gespräch über das zukünftige Gehalt eine bessere Position zu haben. Solche „Ungenauigkeiten“ werden sehr häufig entdeckt. Der Stellensuchende wurde damit bei einer Unwahrheit ertappt, sein Start beim neuen Arbeitgeber steht damit unter einem ungünstigen Stern. Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Stellensuchende weiß, dass sein Ist-Gehalt für die ausgeschriebene Stelle zu hoch ist – er jedoch trotzdem an der Position Interesse hat. Hier empfiehlt es sich, einfach Verhandlungsbereitschaft in der Gehaltsfrage zu signalisieren. 

Im Vorstellungsgespräch sollte die Frage nach der zukünftigen Vergütung nicht oberste Priorität haben. Zuerst muss über den Aufgabeninhalt gesprochen werden. Der Bewerber muss zum Ausdruck bringen, dass (und warum) ihn die zu besetzende Stelle interessiert und vor allem, warum gerade er (oder sie) sehr gute Voraussetzungen mitbringt, um die Aufgabe zum Vorteil des Arbeitgebers zu erledigen. Erst wenn diese Überzeugungsarbeit erfolgreich geleistet wurde, kann man über das Gehalt und die Nebenleistungen sprechen. Bedenken Sie bitte: Für den Arbeitgeber ist der Mitarbeiter unter anderem ein Kostenfaktor! Er möchte das Gefühl haben, dass sich die Einstellung für ihn lohnt, dass vor allem die anstehende Arbeit erledigt wird.

Fazit: Seien Sie ehrlich. Beantworten Sie die Frage nach dem Gehalt, falls sie gestellt wird. Und beginnen Sie das Bewerbungsgespräch nicht mit einer Diskussion über die Gehaltsfrage, der Arbeitgeber möchte zunächst überzeugt werden, dass Sie der richtige Kandidat sind. Über den Rest wird man sich dann in der Regel einig.

Alfred Speth
Geschäftsführender Gesellschafter